ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR UNTERKUNFT, TAGUNGSDIENSTLEISTUNGEN UND REISEPAKETE VON
Euro-tour Services Ltd & HI Greece.
Liebe Tagungs-, Unterkunfts- und Pauschalkunden,
Ihr Vertragspartner ist auf Ihrem Buchungsangebot und Ihren Buchungsbestätigungsunterlagen angegeben.
Die Mitarbeiter von Euro-tour und der einzelnen Jugendherbergen & Hotels – im Folgenden kurz "Vermittler" genannt – werden alles tun, um Ihren Aufenthalt bei dem von Ihnen gebuchten Hostel so angenehm wie möglich zu gestalten.
Aus diesem Grund treffen wir mit Ihnen klare Vereinbarungen über Ihre Rechte und Pflichten als Vertragspartner von Euro-tour in Form der nachfolgenden Geschäftsbedingungen für Unterkünfte, Reisepakete und Konferenzen.
Die im Folgenden dargelegten Bedingungen sind in die folgenden Abschnitte unterteilt:
I. Euro-tour Allgemeine Geschäftsbedingungen für
Unterkunft, Konferenzdienstleistungen und Reisepakete
II. Euro-tour Zusatzvertragsbedingungen
für Beherbergungs- und Konferenzdienstleistungen
III. Euro-tour Ergänzende Geschäftsbedingungen
Pauschalreisen Bitte lesen Sie
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sorgfältig durch, bevor Sie Ihre Buchung vornehmen.
⫸ ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON EURO-TOUR
1. GELTUNGSBEREICH DIESER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (TEIL I)
1.1 Die in diesem Teil I dargelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen von Einzel- und Gruppenkunden bei Euro-tour für Unterkunfts-, Konferenz- und Reisepaketleistungen. Dieser Teil I ist daher allgemein anwendbar und den Bestimmungen der ergänzenden Geschäftsbedingungen in den Abschnitten II und III vorgelagert.
1.2 Wenn der Begriff "Dienstleistung" in den folgenden Bestimmungen von Teil I verwendet wird, bezieht er sich sowohl auf Pauschalreisen als auch auf individuelle Beherbergungsdienstleistungen im Sinne der geltenden Bestimmungen des griechischen Zivilgesetzbuches und der nationalen Tourismusorganisation, sowie Konferenzdienstleistungen, die entweder separat oder in Verbindung mit Beherbergungsdienstleistungen angeboten werden.
1.3 Alle nachfolgenden Geschäftsbedingungen (Teile I–III) und die gesetzlichen Bestimmungen finden Anwendung, soweit auf das Vertragsverhältnis mit dem Kunden internationale Verträge oder EU-Vorschriften anwendbar sind und zwingende Bestimmungen enthalten, die von diesen AGB abweichen und Vorrang haben, oder wenn nach solchen Bestimmungen der Kunde, der Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaats ist, sich nicht auf günstigere gesetzliche Bestimmungen ihres Wohnsitzlandes berufen können.
2. VORAUSSETZUNG FÜR BUCHUNGEN, LEISTUNGSINANSPRUCHNAHME UND ZULASSUNG ZUM VERMITTLER
2.1 Voraussetzung für die Erbringung der Beherbergungsleistungen und die Aufnahme in die Jugendherberge oder Hotels ist die Einzel- oder Gruppenmitgliedschaft des Kunden oder dessen Gruppe im griechischen Jugendherbergsverband oder in einem anderen dem Internationalen Jugendherbergsverband (IYHF) angeschlossenen Verband. Weitere Details zur Mitgliedschaft können über die im Impressum angegebenen Kontaktdaten oder online unter www. higreece.gr
2.2 Der Vertragsschluss erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen des § 4 (Vertragsschluss) unter der Voraussetzung des Nachweises der Mitgliedschaft oder des Mitgliedschaftserwerbs. Dies bedeutet, dass der Kunde ohne einen solchen Nachweis keinen vertraglichen Anspruch auf Nutzung der vertraglich vereinbarten Leistungen hat.
3. MINDERJÄHRIGE
3.1 Alleinreisende Minderjährige bis 14 Jahre haben keinen Anspruch auf Unterbringung. Sie müssen von einem verantwortlichen Erwachsenen begleitet werden, der die Obhut und das Sorgerecht für den Minderjährigen hat, der bei einem Hostel, das von Euro-Tour Services Ltd. vVermittelt wird untergebracht werden soll. Einverständniserklärungen von Eltern oder Erziehungsberechtigten, die nicht mit dem Kind reisen, in welcher Form auch immer, ermöglichen es nicht, einen Minderjährigen unterzubringen.
3.2 Minderjährige ab 14 Jahren, die alleine reisen und sich nicht in der Obhut und Obhut von Euro-tour befinden, haben ein eingeschränktes Recht auf Unterbringung. Sie werden vom Euro-Tour untergebracht, auch wenn sie nicht von einem verantwortlichen Erwachsenen begleitet werden, der sie betreut und verwahrt, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:. Der Minderjährige muss einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und eine ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Erklärung seiner Eltern oder Erziehungsberechtigten vorlegen. Die Einverständniserklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten muss auf dem Formular abgegeben werden, das auf der Euro-tour-Website unter https://www.discovergreece.com.gr veröffentlicht ist. Einverständniserklärungen von Eltern oder Erziehungsberechtigten in anderer Form oder mit anderem Wortlaut werden nicht akzeptiert, auch wenn sie rechtswirksam sind.
3.3 Wenn Euro-tour vertraglich vereinbarte Betreuungs- und Sorgerechtsleistungen für Kinder erbringt, werden diese nur mit Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten des minderjährigen Gastes erbracht. Die entsprechende Einverständniserklärung ist ausnahmslos auf dem Formular zu erfolgen, das dem Kunden im Zusammenhang mit der Buchung zur Verfügung gestellt wird. Einverständniserklärungen von Eltern oder Erziehungsberechtigten in anderer Form werden nicht akzeptiert, auch wenn sie rechtswirksam sind.
4. ABSCHLUSS DES DIENSTLEISTUNGSVERTRAGES, PFLICHTEN DES KUNDEN
4.1 Für alle Buchungskanäle gilt:
a) Das Angebot von Euro-Tour und die Buchung des Kunden basieren auf der Leistungsbeschreibung und den ergänzenden Informationen, die in der Broschüre oder im Katalog enthalten sind, wenn der Kunde diese zum Zeitpunkt der Buchung hat.
b) Bei Buchungen durch eine angemeldete Person für Paare, Familien und Kleingruppen oder bei Buchungen für geschlossene Gruppen durch einen Gruppenagenten im Namen der Gruppe, sind die Person oder Institution und der jeweilige Vermittler, nicht die einzelnen Reisenden der Gruppe, Vertragspartner von Euro-tour und Zahlungsverpflichtet gegenüber Euro-tour.
c) Wird in einer der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teile I–III) der Begriff „Kunde“ als Vertragspartner von Euro-tour verwendet, so umfasst der Begriff „Kunde“ auch die buchende Person oder Institution und den Gruppenkunden. Reisende in einer Gruppenbuchung, die von einer anderen Person in ihrem Namen vorgenommen wurde, haben jedoch lediglich die Eigenschaft eines Begünstigten nach dem Grundsatz eines Vertrages zugunsten eines Dritten mit der Maßgabe, dass die Reisenden in der Gruppenbuchung nicht berechtigt sind, die vertraglich vereinbarten Leistungen, insbesondere Reise- und Beherbergungsleistungen für sich selbst zu buchen, ohne Zustimmung oder Unterstützung des Gruppenkunden und/oder zur Änderung vertraglicher Vereinbarungen mit dem Gruppenkunden.
d) Weicht der Inhalt der Euro-Tour-Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, gilt als Euro-Tour ein anderes Angebot abgegeben hat, das für Euro-Tour für die Dauer von 5 Tagen bindend ist. Der Vertrag kommt dann auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn Euro-Tour den Kunden über den geänderten Inhalt des Angebots informiert hat und – wenn es sich um Pauschalreiseleistungen handelt
– seiner gesetzlichen vorvertraglichen Informationspflicht nachgekommen ist und der Kunde das Angebot ausdrücklich annimmt oder vor Ablauf der Bindungsfrist eine Anzahlung an Euro-Tour leistet.
e) Für Pauschalreiseverträge gilt: Die vorvertraglichen Informationen über die wesentlichen Merkmale der Reiseleistungen, die Kosten der Reisevermittlung und alle Nebenkosten, die Zahlungsbedingungen, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornogebühren des griechischen Bürgerlichen Gesetzbuches werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.
f) Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) bei Euro-Tour zustande. Die Vertragsbestätigung wird dem Kunden von Euro-Tour zugesandt oder ausgehändigt.
g) Bei Pauschalreisen: Euro-tour sendet dem Kunden eine Bestätigung des Pauschalreisevertrages gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auf Papier oder per E-Mail, wodurch der Kunde die unveränderte Bestätigung für einen angemessenen Zeitraum speichern kann), wenn der Reisende nicht berechtigt ist, eine Bestätigung des Pauschalreisevertrages in Papierform zu erhalten, in Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen des griechischen Zivilgesetzbuches und der nationalen Tourismusorganisation , da der Vertrag in physischer Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurde.
4.2 Für schriftliche, E-Mail- oder Faxbuchungen gilt:
a) Euro-Tour wird dem Kunden ein unverbindliches Vertragsangebot auf der Grundlage der Buchungsanfrage des Kunden nebst diesen AGB (Teile I–III) zukommen lassen.
b) Wenn sich das Angebot auf ein Paket bezieht
erhält der Kunde auch eine Zusammenfassung der obligatorischen vorvertraglichen Informationen über das Reisearrangement, die gemäß den geltenden Bestimmungen des griechischen Zivilgesetzbuches und der nationalen Tourismusorganisation vorgeschrieben sind, sofern diese nicht bereits im unverbindlichen Vertragsangebot von Euro-Tour und im Informationsblatt für Pauschalreisende gemäß dem GR-Gesetz enthalten sind.
c) Der Zugang des vom Kunden unterzeichneten Vertrages bei Euro-tour ist eine verbindliche Willenserklärung zum Abschluss eines Vertrages mit Euro-tour (außer bei Anwendung von Ziffer 4.2 e) Bei der Zusendung von Vertragsangeboten für Einzel- und Familienbuchungen per E-Mail genügt eine formlose, textformatige Vertragsannahme durch den Kunden durch Beantwortung der Euro-Tour-E-Mail als verbindliche Erklärung des Kunden zur Vertragsbereitschaft.
d) Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Ziffer 4.1 f) und g).
e) Wenn die Buchungsanfrage des Kunden kurz bevor dem Ankunftsdatum gestellt wird und Euro-tour dies im Vertragsangebot ausdrücklich genehmigt, kann der Kunde den Vertrag bei Anreise zum Vermittler abschließen und das gebuchte Arrangement bei Ankunft bezahlen. In diesem Fall wird die Buchungsbestätigung dem Kunden beim Vermittler gemäß den Bestimmungen von 4.1 f) und g) ausgehändigt.
4.3 Für telefonische Buchungen gilt:
Euro-tour nimmt unverbindliche telefonische Buchungsanfragen von Kunden entgegen und reserviert das gewünschte Reisearrangement. Die Vertragserklärungen der Parteien und deren Vertragsschluss richten sich dann nach den Bestimmungen von 4.2.
4.4 Folgendes gilt für mündliche persönliche Buchungen beim Vermittler:
a) Der Kunde erhält einen Vertrag zur Gegenzeichnung auf der Grundlage der Buchungsanfrage nebst diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teile I–III) und, falls der Kunde den Vertrag annimmt, eine Buchungsbestätigung.
b) 4.2b) gilt sinngemäß für Pauschalreiseverträge.
c) Schließt der Kunde den Vertrag rechtsverbindlich ab, kommt der Vertrag auf dieser Grundlage zustande.
4.5 Bei elektronischen Buchungen (z.B. über Internet, App oder Telemedien) gilt für den Vertragsschluss Folgendes:
a) Euro-Tour wird dem Kunden den elektronischen Buchungsprozess in der entsprechenden Anwendung erläutern.
b) Der Kunde hat die Möglichkeit, Funktionen zur Korrektur oder Löschung von Eingaben oder zur Aktualisierung des gesamten Buchungsformulars zu nutzen und die Nutzung dieser Funktionen zu erläutern.
c) Die für Online-Buchungen verfügbaren Sprachen werden angegeben. Rechtlich relevant ist jedoch nur die deutsche & englische Sprache.
d) Sofern Euro-tour den Vertragstext im Online-Buchungssystem gespeichert hat, wird der Kunde hierüber und über die Möglichkeit, den Vertragstext zu einem späteren Zeitpunkt anzuzeigen, informiert.
e) Durch Anklicken des Buttons "Buchung bestätigen und bezahlen" gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über Dienstleistungen mit Euro-Tour ab. Das Vertragsangebot ist für den Kunden drei Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung bindend.
f) Eine elektronische Buchungsbestätigung wird dem Kunden unverzüglich nach Eingang der Buchung zugesandt.
g) Die Übermittlung der Buchung durch Anklicken des Buttons "Buchung bestätigen und bezahlen" berechtigt den Kunden nicht zum Abschluss eines Vertrages über den Inhalt der Buchung. Vielmehr steht es Euro-tour frei, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
h) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Buchungsbestätigung von Euro-Tour erhält.
i) Wird die Buchungsbestätigung unmittelbar nach der Buchung durch Anklicken des Buttons "Buchung bestätigen und bezahlen" auf dem Bildschirm des Kunden angezeigt (Echtzeitbuchung), kommt der Vertrag zustande, sobald die Buchungsbestätigung beim Kunden eingegangen ist und auf dem Bildschirm des Kunden angezeigt wird, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang der Kundenbuchung gemäß f) bedarf, sofern dem Kunden die Möglichkeit geboten wird, die Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zu speichern oder auszudrucken. Die Verbindlichkeit des Beherbergungs- oder Pauschalreisevertrages hängt jedoch nicht davon ab, ob der Kunde die Speicher- oder Ausdruckmöglichkeiten tatsächlich nutzt. Euro-Tour sendet dem Kunden eine zusätzliche Kopie der Buchungsbestätigung in Textform zu. Im Übrigen gelten die Regelungen der Ziffer 4.1 f) und g).
4.6 Folgendes gilt für Buchungen für Gäste mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen:
a) Euro-tour bemüht sich, Gäste mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen in den Hotels oder Hostels unterzubringen, sofern sie über die entsprechenden Einrichtungen und verfügbaren Kapazitäten im jeweiligen Hotel oder Hostel verfügen. In diesem Fall bittet Euro-tour jedoch dringend darum, dass bei der Buchung genaue Angaben zu Art und Ausmaß der Behinderung, gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Mobilitätseinschränkungen gemacht werden, damit geprüft werden kann, ob ein Aufenthalt im gewünschten Hotel oder Hostel möglich ist und die Buchung bestätigt werden kann.
b) Obwohl der Gast nicht verpflichtet ist, solche Informationen zur Verfügung zu stellen, ist Euro-Tour nicht verpflichtet, eine Haftung für Einschränkungen des Gastes zu übernehmen, weil Euro-tour seine Umstände nicht kennt oder die Umstände nicht offensichtlich sind.
c) Wenn die freiwilligen Angaben zu dem Schluss führen, dass die angefragten Hotels oder Hostels oder deren Einrichtungen für die besonderen Bedürfnisse des Gastes nicht geeignet sind, wird Euro-Tour den Gast vor Ausstellung einer Buchungsbestätigung kontaktieren, um zu klären, ob es dem Gast trotz der für den Gast zu erwartenden Probleme und Einschränkungen möglich sein wird, beim Gastgeber zu übernachten oder die Buchung anzunehmen.
d) Euro-tour oder die Gastgeber werden die Annahme der Buchung nach den gesetzlichen Bestimmungen nur verweigern, wenn die mitgeteilten oder offensichtlichen Umstände oder die Anforderungen des Gastes einen Aufenthalt beim Gastgeber objektiv unmöglich machen, weil die gewünschte Unterkunft oder die Grundausstattung des Gastgebers für die besonderen Bedürfnisse des Gastes ungeeignet sind.
5. GRUPPENBUCHUNGEN
5.1Geschlossene Gruppen im Sinne dieser AGB (Teile I–III) sind:
a) Mehrere Personen, für die ein Vertrag über Agentendienstleistungen von einer Institution, einem Verein, einem Unternehmen oder einer anderen juristischen Person abgeschlossen wird. Dieser Vertragspartner wird im Folgenden als "Gruppenkunde" bezeichnet.
b) Eine Gruppe von nicht geschäftsfähigen Personen, die in der Satzung der Euro-Tour, insbesondere in Bezug auf die Gruppenzugehörigkeit, sowie in Werbung und Angeboten als Gruppe bezeichnet wird. In diesem Fall ist der Gruppenkunde die Person, die im Namen der Gruppe handelt.
c)Jede Personengruppe, unabhängig von ihrer Anzahl, Geschäftsfähigkeit oder ihrem Status, für die die Geltung dieser ergänzenden Geschäftsbedingungen auf die Buchung ausdrücklich vereinbart wurde. In diesem Fall ist der Gruppenkunde auch die Person, die im Namen der Gruppe handelt.
5.2 Der/die Gruppenleiter ist bzw. sind der/die vom Gruppenkunden benannte(n) Person(en), um Vertragsverhandlungen und/oder die Buchung mit Euro-tour abzuwickeln und/oder die Gruppe auf Weisung des Gruppenkunden als Gruppenleiter zu begleiten.
5.3 Wenn eine angemeldete Person eine Buchung für Paare, Familien und kleine Gruppen (weniger als 10 Personen) vornimmt oder wenn Buchungen für geschlossene Gruppen durch einen Gruppenkunden vorgenommen werden, gilt Folgendes:
a) Nur die buchende Person oder Institution und deren Gruppenkunde, nicht die einzelnen Reisenden, sind Vertragspartner und Zahlungsverpflichtungen gegenüber Euro-tour.
b) Sofern in einer der Geschäftsbedingungen (Teile I–III) von "Kunde" oder "Gast" als Vertragspartner von Euro-tour die Rede ist, bezieht sich dies auch auf die buchende Person oder Institution und den Gruppenkunden. Die Reisenden in der Gruppenbuchung, die von einer anderen Person vorgenommen wurde, haben jedoch lediglich die Eigenschaft eines Begünstigten nach dem Grundsatz eines Vertrages zugunsten eines Dritten mit der Maßgabe, dass die Reisenden in der Gruppenbuchung nicht berechtigt sind, die vertraglich vereinbarten Leistungen, insbesondere Reise- und Beherbergungsleistungen, zu buchen. für sich selbst ohne Zustimmung oder Unterstützung des Gruppenkunden und/oder zur Änderung vertraglicher Vereinbarungen mit dem Gruppenkunden.
6.INFORMATION ÜBER DAS NICHTBESTEHEN EINES WIDERRUFSRECHTS FÜR VERBRAUCHER
6.1 Euro-tour weist darauf hin, dass für Beherbergungs- und Pauschalreiseverträge gemäß Abschnitt gemäß den geltenden Bestimmungen des griechischen Zivilgesetzbuches und derder nationalen Tourismusorganisation kein Rücktrittsrecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (gemäß den geltenden Bestimmungen des griechischen Zivilgesetzbuches und der nationalen Tourismusorganisation) gewährt wird,. die über den Fernabsatz abgeschlossen werden (Briefe, Kataloge, Telefongespräche, Faxe, E-Mails, Textnachrichten über Mobilfunkdienste (SMS), Rundfunk, Telemedien und Online-Dienste). In diesen Fällen stehen dem Kunden nur die gesetzlichen vertraglichen Kündigungs- und Kündigungsrechte gemäß des§ griechischen s Bürgerliches Gesetzbuch GB und die durch vertragliche Vereinbarungen eingeräumten Rechte zu. (Bitte beachten Sie hierzu die Bestimmungen der Teile II und III).
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6.2 Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag nicht im Fernabsatz, sondern außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, es sei denn, die dem Vertrag zugrunde liegenden mündlichen Verhandlungen wurden im Zusammenhang mit einer vorangegangenen Bestellung des Verbrauchers geführt. Im letzteren Fall hat der Verbraucher auch kein Widerrufsrecht.
7. HAUSORDNUNG; AUSÜBUNG DES HAUSRECHTS; MITBRINGEN VON TIEREN; ALLGEMEINES RAUCHVERBOT
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Hausordnung zu beachten, wenn er darüber informiert oder ausgehändigt wurde oder wenn sie an einem Ort ausgehängt wird, an dem der Kunde vernünftigerweise davon Kenntnis hätte erlangen können. Eltern, andere gesetzliche Vertreter oder Aufsichtspersonen von Minderjährigen sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die in ihrer Obhut befindlichen Minderjährigen die Hausordnung einhalten und ihren gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Aufsichtspflichten nachkommen.
7.2 Die Herbergsleitung der jeweiligen Jugendherberge oder eine von der JH benannte Person übt das Hausrecht im Namen von Euro-tour aus. Sie sind berechtigt, Verwarnungen auszusprechen, Gäste zum Verlassen anzuweisen, Personen den Zutritt zu den Räumlichkeiten und dem Gelände zu verbannen und als gesetzlicher Vertreter, Stellvertreter und Empfangsbeamter von Euro-tour alle anderen rechtlichen Erklärungen im Namen von Euro-tour auszustellen und entgegenzunehmen. Personen mit diesen Rechten sind der Hostelmanager und jede vom Hostelmanager autorisierte Person.
7.3 Die Hausordnung enthält Regeln und Einschränkungen in Bezug auf die nächtliche Ausgangssperre, die in der Regel von 22 bis 7 Uhr gilt. Es ist die Pflicht des Kunden, sich über bestimmte nächtliche Ausgangssperren und lokale Nachtsperren zu informieren. Ausnahmen von der nächtlichen Ausgangssperre bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Hostel oder der Hotelleitung.
7.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Unterkünfte und Einrichtungen entsprechend den vorgesehenen Zwecken und Nutzungsregeln, sofern solche bestehen, zu nutzen und pfleglich zu behandeln.
7.5 Ein striktes Rauchverbot gilt bei allen Euro-Touren, sowohl innerhalb der Hotels oder Hostels als auch auf dem gesamten Gelände einschließlich des Geländes, außer in den speziell ausgewiesenen Raucherbereichen.
7.6 Gäste dürfen in keinem der Euro-tour Hotels oder Hostels alkoholische Getränke mitbringen oder konsumieren. Gemäß den gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen ist der Konsum alkoholischer Getränke nur erlaubt, wenn diese vom Verbraucher bei der Jugend (??)erworben werden.
7.7 Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. Blinden- und Assistenzhunde dürfen jedoch nach vorheriger Absprache mit Euro-tour in den Jugendherbergen übernachten. Euro-tour kann weitere Ausnahmen für Hunde in ausgewiesenen Jugendherbergen machen.
8. STORNIERUNGS- UND KÜNDIGUNGSRECHTE VON EURO-TOUR
8.1 Euro-tour kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde (bzw. der Gruppenkunde, Gruppenleiter oder Reisende in der Gruppe bei Gruppenbuchungen) trotz Abmahnung für längere Zeit gegen den Frieden verstößt oder schwerwiegend vertragswidrig handelt und dadurch eine sofortige Kündigung des Vertrages rechtfertigt,
· Es sei denn, diese Handlungen sind darauf zurückzuführen, dass Euro-tour seiner Informationspflicht nicht nachgekommen ist;
· Wiederholt gegen die Hausordnung verstößt.
· die Ruhe im Gebäude verletzt, andere Gäste, die Herbergs- oder Hotelleitung oder sonstige Dritte für längere Zeit stört;
· die Sicherheit der Hotels oder Hostels, ihrer Einrichtungen, anderer Gäste oder des Hotel- oder Hostelmanagements gefährdet;
· Vorsätzlich oder fahrlässig das Inventar, die Ausstattung und Einrichtungen des Hotels oder Hostels einschließlich des Geländes, der Anlagen und Außenanlagen beschädigen oder missbrauchen.
· gegen das Alkohol- oder Rauchverbot verstößt;
· Handlungen in sonstiger Weise, die eine schwerwiegende Vertragsverletzung darstellen und eine sofortige Kündigung des Vertrages ist gerechtfertigt.
8.2 Eine Abmahnung vor fristloser Kündigung ist nicht erforderlich, wenn die Pflichtverletzung des Gastes so schwerwiegend ist, dass insbesondere im Interesse der anderen Gäste und der Sicherheit (und bei Straftaten) eine fristlose Kündigung auch unter Berücksichtigung der Interessen des Gastes gerechtfertigt ist.
8.3 Euro-tour ist berechtigt, den Vertrag vor dem Ankunftstag zu kündigen, wenn einem Gast objektiv und konkret ein Verhalten zugemutet werden kann, das eine Kündigung gemäß 8.1 rechtfertigen würde.
8.4 Euro-tour kann den Vertrag vor oder nach Beginn der Reise kündigen, wenn der Gast falsche oder irreführende Angaben über seine Person, seine Mitgliedschaft gemäß Ziffer 2 dieses Teils, den Zweck der Buchung oder sonstige vertragswidrige Umstände macht oder gemacht hat, wenn Euro-tour berechtigt gewesen wäre, die Annahme der Buchung aus sachlichen Gründen und nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verweigern. Sie war sich der wahren Umstände bewusst.
8.5 Kündigt Euro-tour den Vertrag aus diesen Gründen, hat Euro-tour dennoch Anspruch auf Bezahlung der gebuchten Leistungen. Sie zieht jedoch von dieser Zahlung die nicht getätigten Ausgaben und Vorteile ab, die durch eine anderweitige Nutzung von Diensten entstehen, die von der betreffenden Person nicht in Anspruch genommen wurden. Die Bestimmungen über Stornierungen des Kunden gelten entsprechend.
8.6 Euro-tour kann Pauschalreiseverträge stornieren, wenn dies nicht den Anforderungen des griechischen Zivilgesetzbuches entspreichent. Übergang?
4. Nr. 2 Greek BGB erfüllt sind. Euro-tour ist berechtigt, von anderen Verträgen zurückzutreten, wenn deren Durchführung oder die Unterbringung des Gastes aus Gründen, die Euro-tour nicht zu vertreten hat, unmöglich, wesentlich erschwert oder gefährlich oder sachlich behindert wird, insbesondere durch Elementarschäden, behördliche Anordnungen oder Schließungen, höhere Gewalt, Krankheiten, Epidemien, Pandemien oder sonstige Ereignisse höherer Gewalt. Euro-tour informiert den Gast über die Umstände, die die Stornierung rechtfertigen, und benachrichtigt den Gast unverzüglich über die Stornierung, nachdem er von diesen Umständen Kenntnis erlangt hat. Allfällige vom Gast erhaltene Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. § GR Zivilgesetzbuch gilt für Pakete. Alle weitergehenden Ansprüche des Gastes sind ausgeschlossen.
9. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND UND VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG
9.1 Unter Bezugnahme auf das griechische Verbraucherstreitbeilegungsgesetz weist Euro-tour darauf hin, dass sie derzeit nicht an freiwilligen Verbraucherstreitigkeiten teilnimmt. Sollte eine Verbraucherstreitbeilegung für Euro-tour nach dem Ausdruck dieser AGB gesetzlich vorgeschrieben werden, wird Euro-tour die Verbraucher hierüber in geeigneter Form informieren. Die Euro-Tour verweist im Zusammenhang mit allen Verträgen, die auf elektronischem Wege geschlossen werden, auf die europäische Online-Streitbeilegungsplattform http://ec.europa.eu/ Verbraucher/odr/.
9.2 Verträge zwischen Kunden und Euro-tour unterliegen ausschließlich dem Recht des griechischen Zivilgesetzbuches. Gleiches gilt für das Rechtsverhältnis.
9.3 Der Kunde kann gegen Euro-tour gemäß den geltenden Bestimmungen des griechischen Zivilgesetzbuches und der nationalen Tourismusorganisation rechtliche Schritte einleiten.
9.4 Bei Klagen von Euro-tour gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Werden Klagen gegen Kunden erhoben, die Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben oder deren Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Ort vereinbart, an dem Euro-tour seinen Sitz hat.
9.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und soweit der Vertrag mit dem Kunden anwendbare und nicht entbehrliche Bestimmungen der Europäischen Union oder sonstige abweichende internationale Bestimmungen enthält, die den Kunden begünstigen.
⫸ ERGÄNZENDE VERTRAGSBEDINGUNGEN VON EURO-TOUR FÜR BEHERBERGUNGS- UND KONFERENZDIENSTLEISTUNGEN
1. GELTUNGSBEREICH DIESER ERGÄNZENDEN VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BEHERBERGUNGS- UND KONFERENZLEISTUNGEN (TEIL II)
1.1 Die Bestimmungen dieses Teils II gelten, sofern wirksam vereinbart, in Verbindung mit und zusätzlich zu den Bestimmungen des Teils I für individuelle Beherbergungsleistungen gemäß den anwendbaren Bestimmungen des griechischen Zivilgesetzbuches und der nationalen Tourismusorganisation (zusammen mit Nebenleistungen) sowie Konferenzdienstleistungen (d.h. die Bereitstellung von Zimmern, B. technische Ausrüstung und Catering-Dienstleistungen), entweder separat oder in Verbindung mit Beherbergungsdienstleistungen.
1.2 Die Bestimmungen von Teil I und diesem Teil II umfassen den Inhalt des Gastaufnahme- oder Tagungsvertrages, den der Gast oder Gruppenkunde bei einer Buchung bei Euro-tour abschließt, und gelten ergänzend zu den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
2. BEHERBERGUNGS- UND KONFERENZLEISTUNGEN UND BUCHUNGEN FÜR BEHERBERGUNGS- UND KONFERENZLEISTUNGEN
2.1 Die von Euro-tour zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der gültigen Prospekt- oder Gastgeberbeschreibung und etwaigen ausdrücklichen Vereinbarungen mit dem Gast. Dem Gast wird empfohlen, etwaige Nebenabreden schriftlich zu treffen.
2.2 In Ermangelung einer spezifischen und ausdrücklichen Vereinbarung hat der Gast kein Recht, in einem bestimmten Zimmer, in einem Zimmer an einem bestimmten Ort im Hotel oder Hostel untergebracht zu werden oder in einem Zimmer neben oder in der Nähe des Zimmers anderer Reisender derselben Gruppe untergebracht zu werden. Die vorstehende Bestimmung gilt sinngemäß für die Zuweisung und Position von Betten.
2.3 Der Gast hat keinen Anspruch auf eine Unterkunft in bestimmter Größe, eine bestimmte Ausstattung oder Ausstattung, es sei denn, es wurde eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen oder in den der Buchung zugrunde liegenden Informationen sind Merkmale wie Größe und Ausstattung angegeben oder eine bestimmte Zimmer- oder Preiskategorie vereinbart.
2.4 Euro-tour und/oder der örtliche Gastgeber sind nicht verpflichtet, über die Unterbringung und/oder einen Konferenzraum mit Ausstattung hinausgehende Leistungen zu erbringen, es sei denn, dies ist in den der Buchung zugrunde liegenden Angaben angegeben oder es wurde eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen. Dies gilt insbesondere für die Nutzung und den Zugang zu Freizeiteinrichtungen, Verpflegungsdiensten, Transportdienstleistungen sowie Betreuungs- und Assistenzleistungen.
2.5 Soweit in den der Buchung zugrunde liegenden Informationen, insbesondere der Online-Beschreibung oder der Beschreibung im Gastgeberprospekt, auf saisonale Einschränkungen in Bezug auf Einrichtungen, Angebote, Ausstattungen und sonstige Leistungen Bezug genommen wird, beschränkt sich die Verpflichtung auf den Umfang dieser saisonalen Beschränkungen.
2.6 Werden Menschen mit Behinderungen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Mobilitätseinschränkungen als Gäste untergebracht, besteht keine vertragliche Verpflichtung, es sei denn, es wurde ausdrücklich vereinbart, bestimmte Eigenschaften, Funktionen, Ausstattungen oder Umstände herzustellen, zu schaffen und zu erhalten, um den Bedürfnissen oder Vorlieben der Gäste gerecht zu werden. Besondere Betreuungsleistungen für solche Gäste sind nur dann vertraglich, wenn solche Leistungen ausdrücklich vereinbart wurden oder in den der Buchung zugrunde liegenden Angaben ausdrücklich als allgemeine Leistungen des Hotels oder Hostels bezeichnet werden. Anwendbare zwingende gesetzliche Bestimmungen über die Unterbringung solcher Personen bleiben hiervon unberührt.
2.7 Informationen zu vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Minderjährigen finden Sie in Teil I, Abschnitt 3.
3.PREISE UND PREISERHÖHUNGEN
3.1 Es gelten die zwischen dem Gast und Euro-tour vereinbarten Preise.
3.2 Wenn zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Preise für die Buchungsdaten des Gastes nicht festgelegt sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen gemäß den anwendbaren Bestimmungen des griechischen Zivilgesetzbuches und der nationalen Tourismusorganisation und Euro-tour wird dem Gast anschließend die Preise für die gebuchten Daten und Dienstleistungen mitteilen. Weichen die Preise zum Nachteil des Gastes um mehr als 5% von den zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preisen für dieselben Buchungstermine und den gleichen Leistungsumfang ab, ist der Gast berechtigt, den Beherbergungsvertrag kostenfrei zu kündigen. Euro-tour wird den Gast unverzüglich informieren, wenn die Preise festgelegt sind; Der Gast hat das Recht, den Vertrag mit Euro-tour sofort zu kündigen, nachdem er von Euro-tour über die festgesetzten Preise informiert wurde.
3.3 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist Euro-tour nach Vertragsschluss berechtigt, den Preis um bis zu 4% des vertraglich vereinbarten Preises zu erhöhen.
a) wenn die Kosten für Versorgungsunternehmen (Wasser, Strom, Gas, Heizung) steigen
b) wenn die Personalkosten steigen
c) und wenn Steuern oder Abgaben eingeführt oder erhöht werden, sofern sich diese Erhöhung auf den vereinbarten Zimmerpreis auswirkt.
3.4 Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn der Zeitpunkt des Vertragsschlusses und die vertraglich vereinbarten Beherbergungstermine mehr als 4 Monate auseinanderliegen und die zur Erhöhung führenden Umstände bei Vertragsschluss nicht eingetreten und von Euro-tour nicht vorhersehbar waren. Euro-tour wird den Gast unverzüglich informieren, wenn ihm die Gründe für die Erhöhung bekannt werden, die Erhöhung durchsetzen und die Gründe für die Erhöhung nachweisen.
3.5 Übersteigt eine zulässige Erhöhung den vereinbarten Zimmergrundpreis um 5%, kann der Gast den Vertrag kündigen, ohne Euro-tour zur Zahlung zu verpflichten. Eine Kündigung ist formfrei und kann unverzüglich nach Erhalt der Preiserhöhungsforderung gegenüber Euro-tour erklärt werden. Die Schriftform wird empfohlen.
4. ZAHLUNGEN UND BUCHUNGSÄNDERUNGEN
4.1 Die lokalen Gastgeber sind berechtigt, Zahlungen im Namen von Euro-tour einzuziehen, wenn vereinbart wurde, dass Zahlungen an sie geleistet werden, mit der Maßgabe, dass alle nachfolgenden Rechte und Pflichten auch für die lokalen Gastgeber als Inkassoagent und Vertreter von Euro-tour gelten.
4.2 Die Fälligkeit der Anzahlung und Restzahlungen richtet sich nach der mit dem Gast getroffenen Vereinbarung und gegebenenfalls in der Buchungsbestätigung vermerkt. Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wurde, ist der gesamte Übernachtungspreis einschließlich der Nebenkosten und Zahlungen für Zusatzleistungen bei Ankunft bei den Gastgebern und vor Bezug des Zimmers bzw. vor Abnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen an den jeweiligen Gastgeber fällig.
4.3 Euro-tour oder die Gastgeber können nach Vertragsschluss eine Anzahlung verlangen. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Anzahlung 40% des Gesamtpreises der Unterkunfts- oder Konferenzleistung sowie Nebenkosten. Anzahlungen für die Unterkunft können erst nach Erhalt einer entsprechenden Rechnung von Euro-tour geleistet werden.
4.4 Sofern nicht anders vereinbart, zahlen Gäste, die im Ausland wohnen, keine Anzahlung. Sie sind verpflichtet, den gesamten Betrag nach Erhalt der Buchungsbestätigung spätestens 8 Wochen vor ihrem Ankunftstag per Banküberweisung auf die angegebene Kontonummer zu bezahlen. Wenn Gäste, die im Ausland leben, eine Unterkunft mit einem Ankunftsdatum von weniger als 8 Wochen in der Zukunft buchen, ist der Gesamtbetrag mit Erhalt der Buchungsbestätigung an den jeweiligen Gastgeber zu zahlen und die Zahlung muss vor dem Einchecken in der Unterkunft oder der Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen beim Gastgeber eingegangen sein. Diesbezüglich verweisen wir auf Ziffer 4.6 b) unten.
4.5 Zahlungen, insbesondere Zahlungen aus dem Ausland, sind stets spesen- und spesenfrei an den angegebenen Zahlungsempfänger zu überweisen. Zahlungen in Fremdwährungen und Zahlungen nur mit Inkassoschecks werden akzeptiert. Viele der Gastgeber akzeptieren Kreditkartenzahlungen. Sie haben jedoch nicht das Recht, mit Kreditkarten zu bezahlen.
4.6 Sofern Euro-tour oder der örtliche Gastgeber bereit und in der Lage ist, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen und dem Gast kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht zusteht, gilt Folgendes:
a) Sofern nicht die vereinbarte Anzahlung oder sonstige Vorauszahlung geleistet wird, hat der Gast keinen Anspruch auf Unterbringung oder Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen.
b) Hat sich der Gast bereit erklärt, eine Anzahlung oder sonstige Vorauszahlung zu leisten und tut er diese nicht oder zahlt er trotz Mahnung einer Zahlungsfrist von Euro-tour nicht den vollen vereinbarten Betrag und trifft den Kunden ein Verschulden, ist Euro-tour berechtigt, den Vertrag mit dem Gast zu kündigen und dem Gast die Stornogebühr gemäß Ziffer 5 dieser AGB in Rechnung zu stellen.
c) Der Gast hat nach Vertragsschluss keinen Anspruch auf Änderung der Ankunfts-, Abreise- oder Unterkunftsdaten, der Art des Zimmers, der Art der Verpflegung, der Aufenthaltsdauer, der gebuchten Zusatzleistungen oder sonstiger vertraglicher Leistungen (Buchungsänderungen). Wenn auf Wunsch des Gastes eine Buchungsänderung bis zu 8 Wochen vor dem Ankunftstag des Gastes vorgenommen wird, kann Euro-tour eine Umbuchungsgebühr von 50 € für jede Buchungsänderung erheben. Buchungsänderungen weniger als 6 Wochen vor dem Ankunftstag des Gastes können, wenn möglich, nur durch Stornierung des ursprünglichen Beherbergungsvertrages gemäß Ziffer 5 und Neubuchung vorgenommen werden. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur fahrlässige Kosten verursachen.
d) Für Änderungen geschlossener Gruppenbuchungen gilt: Änderungen der Anzahl der Reisenden in der Gruppe, der Anzahl und Art der Betten/Zimmer, der Kategorie oder der Art der Verpflegung, die mit dem Gruppenkunden zum Zeitpunkt der Buchung vereinbart wurden, unterliegen nicht den Umbuchungsgebühren, wenn sie vom Gruppenkunden innerhalb der nach den Einzelverträgen zulässigen Fristen vorgenommen werden.
5. STORNIERUNG VON UNTERKUNFTSBUCHUNGEN UND NICHTERSCHEINEN; AUFGABE DES AUFENTHALTS
5.1 Der Gast wird darauf hingewiesen, dass ihm bei Beherbergungsverträgen kein generelles gesetzliches Kündigungs- oder Kündigungsrecht („Kündigungs-„ doppelt) zusteht. DJH räumt den Gästen jedoch ein vertragliches Rücktrittsrecht nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ein.
5.2 Eine Stornierung ist jederzeit bis zum Ankunftstag möglich. Alle Stornierungen müssen den Gastgebern schriftlich mitgeteilt werden.
5.3 Das Stornierungsrecht kann von Einzelreisenden, Paaren, Familien und kleinen Gruppen (weniger als 10 Personen) bis zu 60 Tage und bei geschlossenen Gruppen bis zu 100 Tage vor dem Ankunftstag kostenlos ausgeübt werden, sofern die Mitteilung rechtzeitig beim betreffenden Hotel oder Hostel eingeht.
5.4 Stornierungen durch Einzelreisende, Paare, Familien und kleine Gruppen (weniger als 10 Personen) nach 60 Tagen und bei geschlossenen Gruppen später als 100 Tage vor dem Ankunftstag unterliegen der Zahlung des vereinbarten Unterkunftspreises, einschließlich Verpflegung und Gebühren für zusätzliche Dienstleistungen, an Euro-tour.
5.5 Euro-tour wird im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung der Besonderheiten der gebuchten Unterkunft (z.B. Familienzimmer, Gruppenraum) versuchen, eine anderweitige Belegung zu vermitteln.
5.6 Euro-tour zieht etwaige Einnahmen aus der anderweitigen Belegung und, falls dies nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen vom fälligen Betrag ab.
5.7 Macht der Gast von seinem kostenfreien Widerrufsrecht nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist Gebrauch, gilt Folgendes:
Euro-tour hat die folgenden festen Stornierungsgebühren unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Mitteilung der Stornierung und des Ankunftsdatums sowie des erwarteten Betrags der ersparten Aufwendungen und der erwarteten Einnahmen aus der alternativen Nutzung der Unterkunftsdienstleistungen festgelegt. Die Gebühren werden zum Zeitpunkt des Eingangs der Stornierungsmitteilung unter Verwendung der jeweiligen Stornoskala und auf der Grundlage der Übernachtungskosten wie folgt berechnet:
a) Familien, Kleingruppen (weniger als 10 Personen), Einzelreisende und bis zu 9 stornierende Mitglieder einer geschlossenen Gruppe gemäß b):
-Erste 7 Tage der Buchungsbestätigung: kostenlos
- bis 60 Tage vor Anreise:40%
-59 t Tage vor Anreise:100%
b) Schulklassen und Gruppen (10 oder mehr Personen) und mehr als 9 absagende Mitglieder einer geschlossenen Gruppe:
-Erste 14 Tage nach Buchungsbestätigung: kostenlos
-99 bis 60 Tage vor Anreise:40%
-59 Tage vor Anreise:100%
Wenn weniger als maximal 10% aller Reisenden in einer Gruppe vom Reisevertrag zurücktreten, sind sie nicht verpflichtet, eine Stornogebühr zu zahlen. Darüber hinaus gelten die oben genannten Stornogebühren gemäß 5.7 a) (wenn weniger als 9 Mitglieder einer Gruppe stornieren) oder gemäß 5.7 b) (wenn mehr als 9 Mitglieder einer Gruppe stornieren).
5.8 Der Gast ist berechtigt, Euro-tour nachzuweisen, dass der ersparte Betrag der ersparten Aufwendungen wesentlich höher ist als die oben genannten Abzüge, oder dass die anderweitige Belegung des Zimmers oder eine anderweitige Nutzung der Leistungen eingetreten ist oder die Einnahmen der Euro-tour aus der alternativen Belegung höher waren als der abgezogene Betrag. Für den Fall, dass ein solcher Nachweis erbracht wird, ist der Gast nur verpflichtet, den niedrigeren Betrag zu zahlen.
5.9 Gästen wird dringend empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
5.10 Die vorstehenden Bestimmungen gelten für Paare, Familien und private Kleingruppen (weniger als 10 Personen), sofern eine verbindliche Buchung für eine bestimmte Personenzahl vorgenommen wurde, auch wenn die Anzahl der Gäste reduziert ist, unabhängig davon, ob die Ermäßigung durch ausdrückliche Stornierung oder Kündigung oder durch Nichterscheinen erfolgt ist.
5.11 Bei geschlossenen Gruppenbuchungen gelten die vorstehenden Bestimmungen, wenn der Gruppenkunde oder die Reisenden in der Gruppe den Aufenthalt aus persönlichen Gründen abbrechen (gemäß den geltenden Bestimmungen des griechischen Zivilgesetzbuches und der nationalen Tourismusorganisation). Gewährleistungsansprüche von Gruppenkunden und Gruppenreisenden bleiben hiervon unberührt. Wurde mit dem Gruppenkunden eine variable Anzahl von Reisenden in einer Gruppe und/oder Betten/Zimmer vereinbart, so teilt der Gruppenkunde Euro-tour die endgültige Anzahl der Reisenden in der Gruppe oder Betten/Zimmer bis zum vereinbarten Termin schriftlich oder maschinenschriftlich mit. Stellt der Gruppenkunde diese Informationen nicht oder verspätet zur Verfügung, kann Euro-tour sein Recht auf Zahlung gemäß den Ziffern 5.4 bis 5.8 geltend machen.
5.12 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch dann, wenn der Gast den Aufenthalt abbricht, es sei denn, dem Gast steht ein besonderes gesetzliches oder vertragliches Kündigungsrecht zu oder Euro-tour hat den Abbruch des Aufenthalts durch den Gast zu vertreten, oder die Umstände, die den Abbruch des Aufenthalts verursachen, liegen ausschließlich im Risikobereich von Euro-tour.
6.STORNIERUNG VON KONFERENZ- UND WORKSHOPLEISTUNGEN
6.1 Für Tagungs- und Workshopleistungen gelten die Regelungen 5.1 bis 5.8 und 5.10 bis 5.12 entsprechend, wobei die Stornoentgelte in diesem Fall wie folgt von den gestaffelten Prozentsätzen in 5.7 abweichen und sich am Tagessatz bzw. Tagungsleistungspreis orientieren.
-Nach Buchungsbestätigung und 2 Wochen später: kostenlos
-zwei Wochen ab Buchungsbestätigung: 40%
-60 Tage vor der Veranstaltung:100%
6.2 Ist zusätzlich zu den Konferenz- und Workshopleistungen eine Unterkunft für Teilnehmer, Referenten oder sonstige an der Veranstaltung beteiligte Personen gebucht, so sind die Stornogebühren für die Unterkunft nach den in 5.7 dieser AGB genannten Prozentsätzen auf Basis des Preises für Übernachtung mit Frühstück gestaffelt.
7. ANKUNFT UND ABREISE
7.1 Der Gast hat keinen Anspruch auf Check-in oder Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen zu einer bestimmten Uhrzeit am Anreisetag. Am Tag der Abreise hat der Gast auch nicht das Recht, YH Zimmer oder Einrichtungen bis zu einer bestimmten Tageszeit zu nutzen.
7.2 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gilt die Check-in-Zeit am Anreisetag und die späteste Check-out-Zeit am Abreisetag als vom Kunden spätestens in der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
7.3 Der Gast muss zur angegebenen oder vereinbarten Zeit eintreffen.
7.4 Bei verspäteter Ankunft gilt:
Der Gast ist verpflichtet, die Jugendheimat spätestens durch die mitgeteilte oder vereinbarte Ankunftszeit über eine verspätete Ankunft oder, wenn ein mehrtägiger Aufenthalt gebucht wird, seine Absicht, am Folgetag anzureisen, zu informieren.
Bei nicht rechtzeitiger Benachrichtigung ist Euro-tour berechtigt, die Unterkunft an einen anderen Gast zu vermieten. Für den Zeitraum, in dem die Unterkunft nicht belegt ist, gelten die Bestimmungen von 7.
Teilt der Gast YH mit, dass er verspätet anreisen wird, so ist er verpflichtet, den vereinbarten Preis nach Abzug der von Euro-tour gemäß 7 ersparten Aufwendungen einschließlich der nicht in Anspruch genommenen Belegungstage zu zahlen, es sei denn, Euro-tour haftet vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der verspäteten Anreise und Nichtbelegung.
7.5 Der Gast hat das Zimmer zum angegebenen oder vereinbarten Zeitpunkt am Abreisetag freizugeben. Wird das Zimmer nicht bis zur vereinbarten Zeit geräumt, kann Euro-tour eine zusätzliche Zahlung verlangen. Das Recht von Euro-tour, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.
8. PFLICHTEN DES KUNDEN; RÜCKTRITTSRECHT DES KUNDEN WEGEN MÄNGELN
8.1Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und deren Termine bei Anreise zu überprüfen und festgestellte Mängel oder Schäden unverzüglich der Hotelleitung mitzuteilen. Diese Anforderung gilt ausdrücklich auch für Mängel oder Schäden, die der Gast nicht als Störung oder Beeinträchtigung ansieht, wenn der Gast objektiv erkennen kann, dass hinsichtlich der Feststellung des Zeitpunkts des Schadenseintritts und der Zuweisung der Verantwortlichkeit an ihn oder den vorherigen Gast Unklarheiten bestehen können.
8.2 Der Gast ist verpflichtet, Mängel oder Störungen, die während seines Aufenthalts auftreten, unverzüglich der Hotelleitung anzuzeigen und das Hostel zur Beseitigung aufzufordern. Sollten Schäden oder Störungen erneut auftreten oder Maßnahmen der Herbergsleitung den Mangel oder die Störung nicht beheben, ist der Gast verpflichtet, die Hotelleitung erneut zu benachrichtigen. Wenn der Gast es versäumt, die Hostelleitung erneut zu benachrichtigen, kann er einige oder alle seine Rechte verlieren.
8.3 Der Gast kann den Vertrag nur bei schwerwiegenden Mängeln oder Störungen kündigen. Vor der Kündigung hat der Gast gegenüber Euro-tour über die Hotelleitung seine Absicht zur Kündigung zu erklären und eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen, es sei denn, die Abhilfe ist nicht möglich, oder die Abhilfe wird von Euro-tour oder der Hotelleitung verweigert, oder die sofortige Kündigung ist durch ein von Euro-tour oder der Herbergsleitung anerkanntes besonderes Gastinteresse sachlich gerechtfertigt, oder dem Gast kann unter den gegebenen Umständen nicht zugemutet werden, seinen Aufenthalt fortzusetzen.
9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG; PARKEN VON AUTOS UND FAHRRÄDERN
9.1 Die Haftung von Euro-tour aus dem Beherbergungsvertrag gemäß den geltenden Bestimmungen des griechischen Zivilgesetzbuches und der nationalen Tourismusorganisation ist ausgeschlossen für Schäden, die nicht durch die Verletzung einer wesentlichen Verpflichtung verursacht wurden, d.h. einer Verpflichtung, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Beherbergungsvertrages wesentlich ist oder die, bei Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, es sei denn, die Schäden beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Euro-tour oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Euro-tour.
9.2 Eine etwaige Haftung von Euro-tour für Gegenstände, die gemäß den geltenden Bestimmungen des griechischen Bürgerlichen Gesetzbuches und der nationalen Tourismusorganisation in die Herberge eingebracht werden , bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.
9.3 Euro-tour haftet nicht für Leistungsmängel im Zusammenhang mit Leistungen, die für den Gast während des Aufenthalts lediglich mit Drittanbietern vermittelt wurden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen etc.). Gleiches gilt für Fremdleistungen, die bei der Buchung der Unterkunft vermittelt wurden, wenn die Leistungen in den der Buchung zugrunde liegenden Informationen oder der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen bezeichnet wurden.
9.4 Nutzt der Kunde einen Stellplatz in der Gastgebergarage oder auf dem YH-Parkplatz, kommt auch bei Zahlung einer Par- king-Gebühr kein Verwahrungsvertrag zustande. Die Jugendherberge ist nicht verpflichtet, den Parkplatz zu beaufsichtigen. Die YH haftet nicht für Fahrzeuge, die auf dem Gelände der YH abgestellt oder rangiert werden oder deren Inhalte, die gestohlen oder beschädigt werden, einschließlich Fahrräder, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung wurde durch arglistiges Handeln oder grobe Fahrlässigkeit der YH, ihrer gesetzlichen Vertreter und/oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht.
10. VERJÄHRUNG
10.1Ansprüche des Gastes gegen Euro-tour aus dem Beherbergungsvertrag wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, einschließlich vertraglicher Schadensersatzansprüche wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Euro-tour oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für sonstige Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Euro-tour oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
10.2 Alle sonstigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr. Ist der letzte Tag der Frist ein Sonntag, ein staatlich anerkannter Feiertag am Ort der Geltendmachung oder ein Samstag, so verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag.
10.3 Die Verjährungsfrist nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entsteht und der Gast Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen erlangt und Euro-tour als Beklagter Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
10.4 Wenn der Gast und Euro-tour über geltend gemachte Ansprüche oder die Umstände des Anspruchs verhandeln, ist die Verjährungsfrist gehemmt, bis der Gast oder Euro-tour die Fortsetzung der Verhandlungen ablehnt. Die einjährige Verjährungsfrist beginnt frühestens 3 Monate nach Beendigung der Hemmung.
11.SONDERREGELUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT PANDEMIEN (INSBESONDERE DEM CORONAVIRUS)
11.1 Die Parteien vereinbaren, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen vom jeweiligen Hotel in Übereinstimmung und entsprechend den zum Zeitpunkt der Reise geltenden behördlichen Auflagen und Verpflichtungen erbracht werden.
11.2 Der Gast verpflichtet sich, bei der Inanspruchnahme der Leistungen zumutbare Regeln und Einschränkungen des Hotels zu beachten und das Hotel bei typischen Krankheitssymptomen unverzüglich zu informieren.
11.3 Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Gastes bleiben hiervon unberührt.
12.WEITERE SONDERREGELUNGEN FÜR GESCHLOSSENE GRUPPENBUCHUNGEN
12.1 Der Gruppenleiter und bei mehreren Gruppenleitern mindestens ein Gruppenleiter ist verpflichtet, während der gesamten Dauer des Gruppenaufenthalts (gesamte Nacht-/Gruppenschlafzeit) im Hotel zu übernachten.
12.2 Der Gruppenkunde hat für die Einhaltung aller für die Durchführung des Gruppenaufenthaltes geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere Jugendschutzbestimmungen, Sorge zu tragen und seinen Gruppenleiter anzuweisen, diese einzuhalten und durchzuführen.
12.3 Der Gruppenkunde ist sich bewusst, dass die Kombination von Beherbergungsdienstleistungen und anderen Dienstleistungen von Euro-tour, insbesondere Transportdienstleistungen, die er selbst organisiert hat, dazu führen kann, dass das Ereignis oder die Dienstleistungen, die den Reisenden in seiner Gruppe erbracht werden, eine Pauschalreise im Sinne der Bestimmungen gemäß den geltenden Bestimmungen des griechischen Zivilgesetzbuches und der nationalen Tourismusorganisation darstellen. . Der Gruppenkunde trägt die alleinige Verantwortung für die Durchführung einer solchen rechtlichen Prüfung und für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen und rechtsprechlichen Anforderungen. Euro-tour ist in diesem Zusammenhang weder berechtigt noch verpflichtet, Rechtsberatung zu leisten.
12.4 Der Gruppenkunde hat es zu unterlassen, den Reisenden in der Gruppe Informationen oder Zusicherungen zu erteilen und/oder Leistungen zu versprechen, die über die mit Euro-tour vereinbarten hinausgehen oder nicht mit den mit Euro-tour vereinbarten Leistungen übereinstimmen.
12.5 Der Gruppenkunde und der Gruppenleiter sind nicht berechtigt, Weisungen an die Hotelleitung oder das Hotelpersonal zu erteilen.
12.6 Dem Gruppenkunden ist bekannt, dass die von Euro-tour zu erbringenden vertraglichen Leistungen einen Versicherungsschutz zugunsten des Gruppenkunden, des Gruppenleiters oder der Reisenden beinhalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Sie umfassen insbesondere keine Vorfälligkeitsversicherung oder eine Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch den Gruppenkunden, den Gruppenmanager oder Reisende verursacht werden.
⫸ EURO-TOUR ERGÄNZENDE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR PAUSCHALREISEN
1.GELTUNGSBEREICH DIESER ERGÄNZENDEN VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR PAUSCHALREISELEISTUNGEN (TEIL III)
1.1 Die Bedingungen dieses Teils III gelten, wenn sie in Verbindung mit und zusätzlich zu den Bestimmungen von Teil I wirksam vereinbart wurden. Die Bestimmungen der Teile I und III umfassen den Inhalt des Pauschalreisevertrages, der im Falle einer Buchung zwischen dem Kunden und Euro-Tour geschlossen wird.
1.2 Die Bestimmungen von Teil I und diesem Teil III gelten zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen gemäß den anwendbaren Bestimmungen des griechischen Zivilgesetzbuches und der nationalen Tourismusorganisation.
2. ZAHLUNG
2.1 Euro-tour und Vermittler dürfen Anzahlungen auf die Kosten der Pauschalreise vor Beendigung der Pauschalreise nur verlangen oder annehmen, wenn ein wirksamer Schutzvertrag besteht und der Kunde den Insolvenzschutznachweis mit Namen und Kontaktdaten des Versicherers klar und verständlich erhalten und darauf hingewiesen hat.
2.2 Soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gilt Folgendes:
a) Nach Vertragsschluss sind 40% des Reisepreises mit Erhalt einer Rechnung und der Insolvenzschutzbescheinigung von Euro-tour fällig. Der Restbetrag ist 60 Tage vor Vertragsbeginn fällig, wenn die Insolvenzschutzbescheinigung ausgehändigt wurde und die Buchung aus dem in Nr. 7 genannten Grund nicht mehr storniert werden kann. Der Gesamtpreis der Pauschalreise ist sofort fällig, wenn Buchungen weniger als 60 Tage vor Arrangementbeginn erfolgen. Wenn von Euro-tour keine Rechnung über die Anzahlung und den Restbetrag ausgestellt wird und keine Insolvenzschutzbescheinigung ausgestellt wird, wird der Kunde gebeten, keine Zahlungen an Euro-tour zu leisten, da diese Zahlungen nicht geschützt wären.
b) wenn der Kunde die Anzahlung und/oder den Restbetrag nicht bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen zahlt, obwohl Euro-tour bereit und in der Lage ist, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, nachdem er seinen gesetzlichen Informationspflichten nachgekommen ist, und wenn keine gesetzliche oder vertragliche Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungspflicht für den Kunden vorliegt, und der Kunde die Nichtzahlung zu vertreten hat, ist Euro-tour berechtigt, nach Absendung einer Zahlungserinnerung und Setzung einer Nachfrist und nach Ablauf der Zahlungsfrist den Vertrag zu kündigen und dem Kunden die Stornogebühren gemäß Nr. 5 in Rechnung zu stellen.
2.3 Sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind alle anderen Reisepakete des Euro-Touring-Portfolios, die nicht in Ziffer 2.2 aufgeführt sind, insbesondere Schul- und Klassenfahrten, vor Reiseantritt zahlbar.
3.ÄNDERUNGEN DES VERTRAGSINHALTS VOR BEGINN DER VEREINBARUNG, DIE SICH NICHT AUF DEN ARRANGEMENTPREIS AUSWIRKEN
3.1 Abweichungen wesentlicher Merkmale der Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig waren und nicht auf Handlungen von Euro-tour zurückzuführen sind, die auf einer Verletzung von Treu und Glauben beruhen, sind nur zulässig, soweit sie von unerheblicher Bedeutung sind und die Gesamtnatur der gebuchten Reiseleistung nicht beeinträchtigen.
3.2 Euro-tour ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger (auch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar und verständlich über Änderungen der Reiseleistungen zu informieren und auf ihn aufmerksam zu machen.
3.3 Ist eine wesentliche Änderung, die ein wesentliches Merkmal einer Reiseleistung oder bestimmte Kundenanweisungen betrifft, zum Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden, ist der Kunde berechtigt, innerhalb der von Euro-tour gesetzten Frist entweder die Änderung anzunehmen oder den Pauschalreisevertrag kostenlos zu kündigen. Erklärt der Kunde nicht ausdrücklich seine Absicht, den Pauschalreisevertrag innerhalb der von Euro-tour gesetzten Frist zu kündigen, gilt die Änderung als angenommen.
3.4 Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, wenn die geänderten Leistungen mangelhaft sind. Wenn Euro-tour das geänderte Reisearrangement oder ein Ersatzarrangement mit den gleichen Eigenschaften zum gleichen Preis zu einem niedrigeren Preis hätte anbieten können, muss die Differenz dem Kunden gemäß den geltenden Bestimmungen des griechischen Zivilgesetzbuches und der nationalen Tourismusorganisation erstattet werden.
4. NUTZUNG DER DIENSTLEISTUNGEN (AN- UND ABREISE)
4.1 Der Reisende muss zur vereinbarten Zeit oder, falls keine besondere Vereinbarung besteht, bis 18 Uhr eintreffen.
4.2Bei verspäteter Anreise gilt:
a) Der Reisende ist verpflichtet, dem Hostel bis spätestens 18 Uhr oder der vereinbarten Ankunftszeit mitzuteilen, ob er verspätet anreisen wird und, wenn ein mehrtägiger Aufenthalt gebucht wird, seine Absicht, am nächsten Tag anzureisen.
b) Bei nicht rechtzeitiger Benachrichtigung wird von einer No-Show-Situation ausgegangen und es gelten die Bestimmungen des nachfolgenden Abschnitts 5.
c) Erfolgt eine rechtzeitige Mitteilung und nimmt der Kunde einzelne oder alle Reiseleistungen nicht in Anspruch, gelten die Regelungen der nachfolgenden Ziffer 6.
4.3 Der Reisende hat die Unterkunft zum vereinbarten Zeitpunkt oder, falls keine besondere Vereinbarung besteht, bis spätestens 10 Uhr am Abreisetag freizugeben. Wird das Zimmer nicht bis zur vereinbarten Zeit geräumt, kann Euro-tour eine zusätzliche Zahlung verlangen. Das Recht von Euro-tour, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt. Der Reisende ist nur berechtigt, die Einrichtungen des Hotels nach 10 Uhr am Abreisetag zu nutzen, wenn die Hotels allgemein darauf hingewiesen haben, dass dies akzeptabel ist oder wenn eine Vereinbarung mit dem Hotel getroffen wurde.
5. RÜCKTRITT DES KUNDEN VOR REISEBEGINN / STORNOGEBÜHREN
5.1 Der Kunde kann den Pauschalreisevertrag jederzeit vor Reisebeginn kündigen. Die Kündigung muss Euro-tour unter der unten angegebenen Adresse mitgeteilt werden oder, wenn das Reisearrangement über einen Vermittler gebucht wurde, kann der Kunde den Vermittler über die Kündigung informieren. Dem Kunden wird empfohlen, die Kündigung schriftlich mitzuteilen.
5.2 Storniert der Kunde vor Reisebeginn oder erscheint er nicht, verliert Euro-tour sein Recht auf Bezahlung des Reisearrangements. Stattdessen kann Euro-tour eine angemessene Entschädigung verlangen, es sei denn, sie hat die Beendigung des Vertrages zu vertreten. Euro-tour kann keine Entschädigung verlangen, wenn unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände, die im Hotel oder in unmittelbarer Nähe des Hotels eintreten, die Durchführung der Pauschalreise verhindern oder die Anreise des Gastes zum Hotel verhindern oder wesentlich behindern. Umstände gelten als unvermeidbar und ungewöhnlich, wenn sie außerhalb der Kontrolle der Partei liegen, die sich auf sie beruft, und ihre Folgen wären unvermeidlich gewesen, selbst wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
5.3 Euro-tour hat die folgenden pauschalen Stornogebühren unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Mitteilung der Kündigung und dem Beginn der Reisevorbereitung sowie der voraussichtlichen Höhe der ersparten Aufwendungen und der erwarteten Höhe der Einnahmen aus der anderweitigen Nutzung der Reiseleistungen festgelegt. Die Entgelte werden zum Zeitpunkt des Eingangs der Kündigungsmitteilung wie folgt berechnet, wobei die jeweilige Stornoskala auf der Grundlage der Kosten der Reiseorganisation verwendet wird:
a) Familien, Kleingruppen (weniger als 10 Personen), Einzelreisende und bis zu 9 stornierende Mitglieder einer geschlossenen Gruppe gemäß b)
-Erste 7 Tage der Buchungsbestätigung: kostenlos
- bis 60 Tage vor Anreise:40%
-59 t Tage vor Anreise:100%
b) Schulklassen und Gruppen (10 oder mehr Personen) und mehr als 9 absagende Mitglieder einer geschlossenen Gruppe:
-Erste 14 Tage nach Buchungsbestätigung: kostenlos
-99 bis 90 Tage vor Anreise:40%
-59 Tage vor Anreise:100%
Wenn weniger als maximal 25% aller Reisenden in einer Gruppe vom Reisevertrag zurücktreten, sind sie nicht verpflichtet, eine Stornogebühr zu zahlen. Darüber hinaus gelten die oben genannten Stornogebühren gemäß 5.3 a) (wenn weniger als 9 Mitglieder einer Gruppe stornieren) oder gemäß 5.3 b) (wenn mehr als 9 Mitglieder einer Gruppe stornieren).
5.4 Der Kunde kann Euro-tour jederzeit den Nachweis erbringen, dass Euro-tour kein Schaden entstanden ist oder dass der Schaden wesentlich niedriger war als der von Euro-tour geforderte Pauschalpreis.
5.5 Eine Stornogebühr gemäß 5.3. gilt als nicht festgestellt und vereinbart, wenn Euro-tour nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind als die Stornogebühr gemäß 5.3. Euro-tour wird in diesem Fall die konkrete Höhe der geltend gemachten Entschädigung, ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Nutzung der Reiseleistungen angeben und begründen.
5.6 Wenn Euro-tour nach einer Stornierung verpflichtet ist, dem Kunden den Reisepreis zu erstatten, gilt eine pauschale Stornogebühr gemäß 5.3. als nicht festgestellt und vereinbart, wenn Euro-tour nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind als die pauschale Stornogebühr gemäß den geltenden Bestimmungen des griechischen Zivilgesetzbuches und der nationalen Tourismusorganisation. 5.3. Euro-tour wird in diesem Fall die konkrete Höhe der geltend gemachten Entschädigung, ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Nutzung der Reiseleistungen angeben und begründen. bleibt unberührt.
5.7 Die vorstehenden Bestimmungen berühren nicht das gesetzliche Recht des Kunden gemäß den geltenden Bestimmungen des griechischen Zivilgesetzbuches und der nationalen Tourismusorganisation, den Veranstalter auf einem dauerhaften Datenträger darüber zu informieren, dass ein Dritter seine Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag übernimmt. Eine solche Erklärung gilt als rechtzeitig, wenn sie Euro-tour 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
5.8 Den Gästen wird dringend empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung und eine Rücktrittsversicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.
6. NICHTINANSPRUCHNAHME DER DIENSTE
Nimmt der Reisende bestimmte, vertraglich vereinbarte Reiseleistungen, zu deren Erbringung Euro-Tour bereit und in der Lage war, aus Gründen, die er zu erbringen bereit und in der Lage war (?), nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Reisepreises, es sei denn, er hätte ein gesetzliches Recht auf kostenlose Stornierung oder Kündigung des Reisevertrages gehabt. Euro-tour wird sich bemühen, vom Leistungsträger die Erstattung ersparter Aufwendungen zu erhalten. Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn die betreffenden Leistungen unerheblich sind.
7. STORNIERUNG WEGEN NICHTEINHALTUNG DER MINDESTANZAHL VON REISENDEN
7.1Euro-tour kann ein Reisearrangement unter den folgenden Bestimmungen stornieren, wenn die Mindestanzahl der Reisenden unterschritten wird.
a) Die Mindestanzahl der Reisenden und die Frist für die Stornierung seitens Euro-tour müssen in den vorvertraglichen Informationen angegeben werden, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden.
b) Euro-tour muss die Mindestanzahl der Reisenden und die Frist für die Stornierung in der Buchungsbestätigung angeben.
c) Euro-tour ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich über die Stornierung zu informieren, wenn festgestellt wird, dass die Reisevorbereitung aufgrund einer Unterschreitung der Mindestanzahl von Reisenden nicht möglich ist.
d) Eine Stornierung durch Euro-tour später als 61 Tage vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
7.2 Wird die Reiseregelung aus diesem Grund nicht durchgeführt, so hat der Kunde alle für die Reiseleistung geleisteten Zahlungen gemäß 5.6 unverzüglich erstatten zu lassen.
8. PFLICHTEN DES KUNDEN/REISENDEN
8.1 Reisedokumente
Der Kunde informiert Euro-tour oder den Vermittler, der die Buchung in seinem Namen vorgenommen hat, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugticket, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von euro-tour vorgegebenen Frist erhält.
8.2 Mängelrüge/Minderungsverlangen
a) Ist die Reiseregelung nicht mangelfrei, ist der Reisende berechtigt, Abhilfe zu verlangen.
b) Kann euro-tour aufgrund der schuldhaften Unterlassung der Mängelrüge das Problem nicht beheben, verliert der Reisende sein Recht, eine Preisminderung gemäß § GR BGB oder Schadensersatz gemäß § GR BGB zu verlangen.
c) Der Reisende ist verpflichtet, den Mangel unverzüglich dem örtlichen Vertreter von Euro-tour anzuzeigen. Wenn es keinen lokalen Vertreter von Euro-tour gibt und ein solcher nicht vertraglich zugesichert ist, werden alle Mängel des von Euro-tour bereitgestellten Reisearrangements dem Euro-tour-Ansprechpartner mitgeteilt, dessen Kontaktdaten angegeben werden; Informationen darüber, wie Sie den Vertreter von Euro-tour oder seine lokale Kontaktstelle kontaktieren können, finden Sie in der Buchungsbestätigung. Der Reisende kann den Mangel aber auch dem Vermittler, über den er die Buchung vorgenommen hat, mitteilen.
d) Der Vertreter von Euro-tour wird angewiesen, wenn möglich, das Problem zu beheben. Sie sind jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
8.3 Stornierungsfristen
Wenn der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Mangels der in § GR BGB genannten Art kündigen möchte oder wenn die Pauschalreise infolge eines Mangels gemäß § GR BGB erheblich beeinträchtigt wird, hat er Euro-tour zunächst eine angemessene Frist zur Behebung des Problems einzuräumen. Dies gilt nicht, wenn Euro-tour die Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe erforderlich ist.
9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
9.1 Die vertragliche Haftung von Euro-tour für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft verursacht wurden, ist auf den dreifachen Preis der Pauschalreise beschränkt. Etwaige weitergehende Ansprüche aus dem Montrealer Pakt oder dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
9.2 Euro-tour haftet nicht für Leistungsbeeinträchtigungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die lediglich mit Dritten vermittelt wurden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen im Reiseangebot oder in der Buchungsbestätigung unter Angabe von Identität und Anschrift des Vertragspartners eindeutig als Fremdleistungen bezeichnet wurden, so dass es für den Reisenden offensichtlich war, dass es sich nicht um Euro-Tour-Reiseleistungen handelte und separat gebucht wurde. Die §§ GR BGB bleiben hiervon unberührt.
9.3 Euro-tour haftet jedoch, wenn und soweit dem Reisenden ein Schaden entstanden ist, weil Euro-tour seinen Mitteilungs-, Informations- und Organisationspflichten nicht nachgekommen ist.
10. GELTENDMACHUNG VON ANSPRÜCHEN, ADRESSAT
Ansprüche gemäß § GR BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber Euro-tour geltend zu machen. Sie können auch über den Händler geltend gemacht werden, wenn die Pauschalreise vom Händler gebucht wurde. Es wird empfohlen, Ansprüche in Textform geltend zu machen. Vertragliche Ansprüche gemäß § GR BGB verjähren in 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Enddatum der Reise. Umfasst der Vertrag eine einzige Reiseleistung und wird der Kunde durch die Anwendung des Pauschalreiserechts und dieser Geschäftsbedingungen rechtlich benachteiligt, gelten die einschlägigen Bestimmungen des Beherbergungsrechts (Miet- und Dienstleistungsrecht) oder allgemeine gesetzliche Bestimmungen.
11.ZUSÄTZLICHE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR GESCHLOSSENE GRUPPEN
11.1 Die nachfolgenden Bestimmungen von 11 gelten in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Euro-tour für Reise- und Beherbergungsleistungen für geschlossene Gruppen.
11.2 Euro-tour haftet nicht für Leistungen oder Teilleistungen jeglicher Art, die dem Kunden mit oder ohne Wissen von Euro-tour vom Gruppenkunden oder Gruppenleiter zusätzlich zu den von Euro-tour erbrachten Leistungen angeboten, organisiert, durchgeführt und/oder zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen insbesondere Reiseleistungen zum und vom mit Euro-tour vereinbarten An- und Abreiseort, die vom Gruppenkunden oder Gruppenleiter organisiert werden, Veranstaltungen vor und nach der Reisevermittlung und am Reiseziel, die nicht zum Leistungsumfang von Euro-tour gehören (Reisen, Ausflüge, Tagungen etc.) sowie vom Gruppenkunden oder Gruppenleiter vermittelte Reiseleiter, zu deren Erbringung Euro-tour vertraglich nicht verpflichtet ist.
11.3 Euro-tour haftet nicht für Handlungen des Gruppenkunden oder Gruppenleiters oder eines vom Gruppenkunden oder Gruppenleiter vermittelten Reiseleiters vor, während und nach der Reisevorbereitung, insbesondere Änderungen vertraglich vereinbarter Leistungen, die nicht mit Euro-tour besprochen werden, Anweisungen an lokale Guides, besondere Vereinbarungen mit verschiedenen Leistungsträgern, Bereitgestellte Informationen und Zusicherungen gegenüber den Kunden.
11.4 Der Kunde hat Mängel des Reisearrangements anzuzeigen, wenn sie gemäß Ziffer 8.2 c) auftreten.
11.5 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind Gruppenkunden und Gruppenleiter oder von ihnen vermittelte Reiseleiter nicht berechtigt oder berechtigt, Mängel im Namen von Gruppenmitgliedern zu rügen. Sie sind auch nicht berechtigt, vor, während oder nach der Reisevermittlung Kundenreklamationen oder Zahlungsansprüche im Namen von Euro-tour anzuerkennen.
12.SONDERREGELUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT PANDEMIEN (INSBESONDERE DEM CORONAVIRUS)
12.1 Die Parteien vereinbaren, dass die vereinbarten Reiseleistungen von den jeweiligen Leistungsträgern unter Einhaltung und entsprechend der zum Zeitpunkt der Reise geltenden behördlichen Vorgaben und Pflichten erbracht werden.
12.2 Der Reisende verpflichtet sich, bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zumutbare Regeln und Einschränkungen des Leistungsträgers zu beachten und den Reisevertreter und Leistungsträger unverzüglich zu informieren, wenn typische Krankheitssymptome auftreten.